Förderung durch das Bildungspaket
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Das Bildungspaket – Chancen für Kinder

 

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Ab 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz, dem SGB XII oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.


Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe:


Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen?

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.


Was gehört zum „Schulbedarf“?

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.


Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?

Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.


Was bedeutet „Lernförderung“?

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.


Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“?

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.


Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.


Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird Ihnen ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden Ihnen zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.


Antragstellung

Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Für Leistungen an Empfängerinnen und Empfänger von SGB II-Leistungen ist das Jobcenter Hildesheim zuständig. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sowie nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes stellen ihren Antrag bitte bei der Stadt oder dem Landkreis Hildesheim (je nachdem, wo die Antragstellerin / der Antragssteller den Wohnsitz hat).
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in Form von weiteren Flyern:

 

 

Verfügbare Formulare:

Bildungspaket-Allgemeine Informationen
PDF: 412 KB

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
PDF: 32 KB

Anlage Lernförderung Allgemeinbildende Schulen
Microsoft-DOC: 62 KB

Anlage Lernförderung Berufsbildende Schulen
Microsoft-DOC: 62 KB

 

Für Fragen rund um das Bildungspaket steht Ihnen u.a. auch eine Mitarbeiterin der Volkshochschule Hildesheim zur Verfügung. Sie hilft bei der Antragsstellung und ist Ansprechpartnerin für Eltern, Vereine, Kitas, Schulen und alle weiteren Institutionen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Tanja Fischer (Sozialarbeiterin M.A.)

Maschstr. 1

31028 Gronau (Leine)

Telefon: (05182) - 9230952 oder (05121) - 6789695

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten: Montag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr und Freitag 9.00 Uhr - 11. 00 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

 
 
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